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Finanzierung

Der Kontokorrent ist dauerhaft ausgeschöpft: was jetzt zu tun ist

Der Kontokorrentkredit ist dafür gedacht, Schwankungen zu überbrücken. Material wird eingekauft, drei Wochen später zahlt der Kunde, dazwischen springt die Linie ein. Das Konto soll sich im Laufe eines Monats wieder ausgleichen. Wenn es das seit einem halben Jahr nicht mehr tut, hat sich unbemerkt etwas anderes gebildet: eine Dauerfinanzierung im teuersten verfügbaren Kredit.

Der Bodensatz

Banken nennen den Betrag, der die Linie nie verlässt, den Bodensatz. Er entsteht schleichend. Ein größerer Auftrag wird vorfinanziert, eine Steuernachzahlung kommt dazwischen, eine Maschine wird aus dem laufenden Konto bezahlt. Jedes Mal bleibt ein Rest.

Prüfen Sie das an Ihren Kontoauszügen der letzten zwölf Monate: Was war der höchste Kontostand in jedem Monat? Wenn dieser Wert nie über null lag, kennen Sie Ihren Bodensatz und wissen, welcher Teil Ihrer Finanzierung in Wahrheit langfristig ist.

Was das kostet

Kontokorrentzinsen liegen je nach Bank und Bonität deutlich über den Sätzen für ein Investitionsdarlehen. Bei einem Bodensatz von 80.000 Euro und einer Differenz von sechs Prozentpunkten sind das rund 4.800 Euro Zinsen pro Jahr, die allein durch die falsche Kreditart entstehen. Bei Überziehung der vereinbarten Linie kommt ein Überziehungszins obendrauf.

Das ist der kleinere Teil des Problems. Der größere ist, dass die Linie im Ernstfall nicht mehr zur Verfügung steht, weil sie bereits verbraucht ist. Genau dann, wenn eine unerwartete Rechnung kommt, ist der Puffer weg.

Was die Bank sieht

Die Kontoführung fließt in das Rating ein, und zwar stärker, als die meisten Unternehmer annehmen. Eine dauerhaft ausgeschöpfte Linie, häufige Überziehungen und zurückgegebene Lastschriften verschlechtern die Einstufung unmittelbar. Ein schlechteres Rating bedeutet höhere Zinsen und im nächsten Schritt eine zurückhaltendere Bank.

Wichtig zu wissen: Ein Kontokorrentkredit ist in aller Regel bis auf Weiteres eingeräumt und kann von der Bank gekündigt oder gekürzt werden. Das passiert selten aus heiterem Himmel, aber es passiert, und meist zum ungünstigsten Zeitpunkt. Auf eine Linie, die formal jederzeit widerrufbar ist, sollte keine Dauerfinanzierung aufgebaut sein.

Drei Wege heraus

Umschulden. Der Bodensatz wird in ein Tilgungsdarlehen mit fester Laufzeit überführt, die Kontokorrentlinie bleibt daneben als Puffer bestehen. Das senkt die Zinsen, macht die Belastung planbar und gibt der Linie ihre eigentliche Funktion zurück. Banken sind dafür meist offen, weil ein getilgtes Darlehen für sie besser aussieht als eine ausgereizte Linie. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Planung.

Gebundenes Kapital freisetzen. Oft steckt das fehlende Geld im eigenen Betrieb. Offene Kundenrechnungen, Lagerbestände und zu früh bezahlte Lieferantenrechnungen binden Liquidität. Wer die Debitorenlaufzeit um zwei Wochen senkt und das Lager um zehn Prozent reduziert, holt sich einen erheblichen Teil des Bodensatzes zurück, ohne mit der Bank zu sprechen.

Die Ursache abstellen. Ein Bodensatz aus einer einmaligen Investition ist etwas anderes als einer, der jeden Monat wächst. Wächst er, deckt der Kredit laufende Verluste, und dann hilft keine Umschuldung, sondern nur eine Korrektur bei Preisen, Kosten oder Auftragsmix.

Das Bankgespräch vorbereiten

Wer mit einem Anliegen zur Bank geht, sollte drei Unterlagen dabei haben: die aktuelle BWA mit Vorjahresvergleich, eine Liquiditätsplanung über die nächsten zwölf Monate und eine kurze schriftliche Darstellung, wodurch der Bodensatz entstanden ist und was sich geändert hat.

Der Unterschied im Gespräch ist erheblich. Ein Unternehmer, der seine Zahlen erklären kann und von sich aus einen Vorschlag macht, verhandelt anders als jemand, der reagiert, nachdem die Bank sich gemeldet hat. Führen Sie das Gespräch, solange Sie noch Spielraum haben, nicht erst bei der ersten zurückgegebenen Lastschrift.

Wenn es schon eng ist

Bei akuter Zahlungsunfähigkeit reicht eine Finanzierungsumstellung nicht mehr aus. Dann gelten andere Regeln, insbesondere die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge weiter abzuführen, und bei Kapitalgesellschaften die Insolvenzantragspflicht mit ihren engen Fristen. Das ist eine rechtliche Frage und gehört zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wir sind Betriebswirte und bereiten in solchen Fällen die Zahlen auf, treffen aber keine rechtliche Bewertung.

Wie steht Ihr Betrieb da?

Im Financial Health Check prüfen wir Ihre Kennzahlen und zeigen Ihnen, wo Liquidität gebunden ist. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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