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Leistung

Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Wenn Rechnungen liegen bleiben und der Kontokorrent ausgereizt ist, zählt die Reihenfolge der Schritte. Wir verschaffen Ihnen zuerst Übersicht und dann Spielraum.

Zuerst das Wichtigste

Zwei Dinge sind keine Verhandlungssache, sondern gesetzlich geregelt.

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer müssen abgeführt werden. Wer sie einbehält, macht sich nach § 266a StGB persönlich strafbar, unabhängig von der Rechtsform. Das ist der letzte Posten, an dem gespart werden darf.

Die Insolvenzantragspflicht gilt für Kapitalgesellschaften: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ohne schuldhaftes Zögern Antrag zu stellen, spätestens nach drei Wochen. Die Frist läuft ab Eintritt, nicht ab Kenntnis.

Wenn Sie in diesem Bereich unsicher sind, sprechen Sie mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wir sind Betriebswirte; unsere Arbeit endet dort, wo die rechtliche Bewertung beginnt. Vermitteln können wir den Kontakt.

Was in den ersten Tagen zu tun ist

  1. Überblick herstellen. Alle offenen Forderungen und Verbindlichkeiten mit Fälligkeit auflisten. Ohne diese Liste ist jede Entscheidung Raten.
  2. Forderungen eintreiben. Die größten offenen Posten zuerst, telefonisch statt schriftlich. Erfahrungsgemäß steckt der Großteil des fehlenden Geldes in wenigen Rechnungen.
  3. Alles Abrechenbare abrechnen. Fertige Leistungen sofort in Rechnung stellen, bei laufenden Projekten Abschläge prüfen.
  4. Mit Gläubigern sprechen. Lieferanten und Vermieter reagieren auf ein offenes Gespräch fast immer besser als auf eine geplatzte Lastschrift.
  5. Das Bankgespräch vorbereiten. Mit Liquiditätsplan und Auftragsbestand verhandeln Sie anders als ohne.

Wie wir dabei helfen

Wir erstellen mit Ihnen kurzfristig eine Liquiditätsvorschau über 13 Wochen. Sie zeigt, wann es eng wird und wie groß die Lücke tatsächlich ist. Das ist die Grundlage für alles Weitere: für Priorisierung, für Verhandlungen und für das Gespräch mit der Bank.

Parallel prüfen wir, wo im Betrieb kurzfristig Geld freigesetzt werden kann. In den meisten Fällen findet sich mehr, als der Betrieb selbst vermutet.

Wenn sich abzeichnet, dass betriebswirtschaftliche Maßnahmen nicht ausreichen, sagen wir das deutlich und früh. Ein Sanierungsberater oder Fachanwalt gehört dann eingebunden, nicht erst in drei Monaten.

Was Sie mitbringen sollten

Für ein erstes Gespräch reichen die aktuelle BWA, eine Liste der offenen Posten und der Kontostand samt Kreditrahmen. Wenn diese Unterlagen nicht vollständig vorliegen, ist das kein Hindernis. Wir fangen mit dem an, was da ist.

Häufige Fragen

Wie schnell können Sie reagieren?

Bei akuten Engpässen bieten wir kurzfristige Termine an. Melden Sie sich telefonisch, dann finden wir meist innerhalb weniger Tage einen Termin.

Sind Sie eine Sanierungsberatung?

Nein. Wir arbeiten betriebswirtschaftlich: Analyse, Liquiditätsplanung, Maßnahmen. Für Sanierungsgutachten und insolvenzrechtliche Fragen arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen.

Was kostet die Erstberatung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, sprechen wir über Konditionen.

Erfährt meine Bank davon?

Nur durch Sie. Wir treten nach außen nicht in Erscheinung, es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich, dass wir Sie zu einem Bankgespräch begleiten.

Sprechen wir darüber

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob und wie wir Ihrem Unternehmen helfen können. Unverbindlich und vertraulich.

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